Im rechtlichen Kontext notwendig, im Fließtext lästig – aber verzichtbar nach der ersten Nennung. Für unsere Websiten, Social-Media-Accounts oder Pressearbeit sollten wir auf Lesefreundlichkeit achten. Solange der "Turnerbund Wülfrath 1891 e. V." zu Beginn korrekt genannt wird sind danach Abkürzungen möglich.
Vereinsname (Beispiele)
Turnerbund Wülfrath 1891 e. V.
Turnerbund Wülfrath 1891 e. V. - Abteilung
Die XY-Abteilung des Turnerbundes Wülfrath 1891 e. V. ...
anschließend sind Abkürzungen möglich:
Turnerbund Wülfrath
TB Wülfrath
TBW
Wenn man den Zusatz vermeiden möchte, kann im Footer oder am Ende eines Dokuments eine allgemeine Angabe gemacht werden:
Hinweis: Bei „Turnerbund Wülfrath“ handelt es sich um den Turnerbund Wülfrath 1891 e. V.
Rechtliches & Formales
- „e. V.“ ist Teil des offiziellen Vereinsnamens gemäß Vereinsregister.
- In rechtlich relevanten Kontexten (z. B. Impressum, Satzung, Verträge) muss der Vereinsname vollständig mit „e. V.“ genannt werden.
Im Fließtext (z. B. Pressemitteilung, Website, Flyer)
- Hier darf nach der ersten Nennung das e. V. oft weglassen werden, wenn klar ist, welcher Verein gemeint ist. Die gängige Praxis sieht so aus:
Erste Nennung vollständig: „Der Turnerbund Wülfrath 1891 e. V. veranstaltete …“ - Folgende Nennungen verkürzt:
„Der Turnerbund Wülfrath blickt auf …“
„Der TB Wülfrath bedankt sich …“
So werden die formalen Anforderungen erfüllt, ohne die Lesbarkeit zu beeinträchtigen.
Überschriften und Logos
Dort kann der Zusatz „e. V.“ oft entfallen, da es sich meist um eine gestalterische und keine juristische Darstellung handelt.
Beispiel: „TB Wülfrath lädt zur Mitgliederversammlung ein“ – völlig in Ordnung!